Zielsetzung
- Die Exekutive ist die reale, und die direkteste Verbindung zwischen Bürger und Politik. Sie hat deshalb die Aufgabe, stets auf die Verwirklichung von Demokratie und Menschenwürde in unserer Gesellschaft zu achten.
- Sie hat das uneingeschränkte Recht, die Realisierung und die Anordnung eines Gesetzes oder einer Vorschrift insgesamt oder im Einzelfall auszusetzen, wenn die Ausübung des Gesetzes oder der Vorschrift die Menschenwürde bedroht. Judikative und Exekutive müssen dann zwingend eine Lösung im Sinne der Menschenwürde und der Gerechtigkeit erarbeiten , und zwar auf Verlangen der Exekutive (da sichtbarste Gewalt).
- Das Vetorecht soll der Exekutive eine starke Stellung gegenüber der Judikative und Legislative gewähren:
- Wenn Maßnahmen der Legislative oder Judikative dem ausgewiesenen, demokratisch festgestellten Bürgerwillen entgegenstehen.
- Wenn die Kapazität der Exekutive für die Umsetzung der von Judikative oder Legislative geforderten Maßnahmen nicht ausreicht (z.B: Erfassung von Flüchtlingen).
- Wenn die praktische Umsetzung eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder einer Einzelvorschrift zeitnach nicht möglich ist