Zielsetzung
- Die Sicherung der Menschenwürde im täglichen Leben genießt oberste Priorität bei der Arbeit der Verwaltung.
- Die Verwaltung, als Teil der Exekutive, muss den Erhalt und den Ablauf der staatsadministrativen Prozesse und das Demokratiegebot innerhalb der Gesellschaft sichern.
Maßnahmen
- Die Verwaltung soll Mitgestaltungsrechte gegenüber der Judikative und der Legislative erhalten
- Diese Rechte können sein:
- Gesetzeskontrollfunktion
- eine Korrekturweisungsbefugnis
- ein Vetorecht